Auswahlkriterien für die Praxisflächen-Suche
Die ersten Gedanken in Richtung eigene Praxis keimen auf. Ein Sonntagmorgen lädt zur Recherche auf immowelt.de oder praxisstandort.de ein. Mal gucken was so angeboten wird und mit welchem Mietpreis ich zu rechnen habe. Ob der Vermieter den Umbau zur Praxis übernimmt, oder wird dies auf die Miete ober draufgeschlagen? Naja, ich werde schon was Schönes finden……
Solange es nicht „ernst“ wird, lassen sich die gängigen Immobilienportale kreuz und quer durchstöbern. Und wie gehe ich nun vor, wenn es ernst wird bzw. ich für mich den inneren Startschuss gegeben habe? Solange Sie an keine Fristen gebunden sind, haben Sie auch keine Eile, jedoch helfen Fristen bei der Entscheidungsfindung und kommen zu einem Ergebnis.
Kriterien zur Suche und Vorauswahl potenziell geeigneter Praxisflächen
Kriterien zur Suche und Vorauswahl potenziell geeigneter Praxisflächen
Barrierefreiheit
Die künftige Praxisfläche muss von der Straße bis ins Untersuchungszimmer barrierefrei zu erreichen sein. Dies betrifft Stufen und Treppen wie Durchgangsbreiten und Türöffnungen. Alternativ ist zu prüfen, ob eine konstruktive Lösung möglich ist.
Achtung bei Bestandspraxen! Bei der Reaktivierung ehemaliger Praxisflächen ist zu prüfen, ob diese jemals baurechtlich genehmigt worden sind.
Nutzfläche (m²)
Die künftige Größe Ihrer Praxisfläche sollte mindestens 150 m² betragen. Je nach Fachrichtung, Anzahl der Bahandler:in und technische Geräteausstattung erhöht sich die notwendige Mindestgröße.
Hier drei Beispiele für ein- bis zwei Behandler:in
- Hausarztpraxis > 150 m²
- Zahnarztpraxis > 180 m²
- Praxis für MKG > 350 m²
Planungsfreiheit
Die Nutzfläche sollte im Grundriss möglichst frei veränderbar sein. Je mehr Leichtbauwände und damit weniger massive oder tragende Wände, desto freier sind Sie bzw. Ihrer Praxisplaner:in in der Konzeption.
Je höher die Planungsfreiheit desto niedriger die Kompromisse in der Funktionsplanung und optimaler die Flächennutzung (m²).
Tageslichtanteil
Mit dem Tageslichtanteil verhält es sich ähnlich wie mit der Planungsfreiheit des Praxisgrundriss. Je mehr Gebäudeseiten mit Fensterfronten versehen sind, desto besser lassen sich Arbeitsräume mit ausreichend Tageslicht planen und sinnvoll in die künftigen Praxisabläufe integrieren. Auch Aufenthaltsbereiche und Pausenräume sind mit Tageslicht durch Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile zu versehen.
Neue Praxisflächen sollten mindestens von zwei Seiten, besser drei Seiten oder umlaufend mit ausreichend natürlichem Tageslicht versorgt werden.
Der Mietszins für Gewerbeflächen unterscheidet sich für in Mehrwertsteuer für Praxisflächen.
Auf der Suche nach Büro-/Praxisflächen auf Immobilienportalen ist der Mietzins in €/m² oder als Pauschale ausgewiesen. Bei den Objekten und Flächenangeboten handelt es sich in der Regel um Gewerbeimmobilien. Der Mietzins gilt zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer! Sehen Sie daher den ausgewiesenen Mietzins als erste Orientierung an. Der finale Mietzins ist inkl. möglicher Investitionen und Baukosten mit dem Vermieter frei verhandelbar und immer eine Frage der Verhandlungsposition aus Angebot und Nachfrage.
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